Beginn: 18:00 Uhr
Ende: 04:00 Uhr
Montag ist schulfrei
maedchenschule, mädchenschule, bar, cafe, lounge, st. johann, st.johann im pongau, gerdenitsch, helmut, bacardi, absolut vodka, stiegl, veuve cliequot, belvedere vodka, belvedere, salzburg, österreich, austria, schulhausordnung,
I. Übergreifende Grundsätze
II. Verhalten auf dem Schulgelände und im Schulhaus
Der Einlass in die Mädchenschule soll bestenfalls zu zweit in Reih und Glied erfolgen und direkt an die Schulbar führen.
Das Schulgelände mit Schulbar, Aufenthaltsraum und Nachsitz-Lounge darf während der unterrichtsfreien Zeit auf eigene Gefahr betreten werden.
Das Streberzimmer im hintersten Eck der Schule darf nur im Beisein einer spirituosenkundigen Lehrkraft betreten werden. Evtl. Nebenwirkungen sind andernfalls nicht auszuschließen.
Jeder ist für die Sauberkeit im Schulhaus mit verantwortlich, dies bedeutet z.B.:
Leere Gläser werden nicht an die Wand geworfen !
Auch nicht, wenn die akustische Untermalung dazu auffordert.
Das Kaugummikauen und Rauchen im Schulgebäude ist erlaubt!
Auf jeder Schulbank befinden sich Aschenbecher.
Toiletten sind sauber zu halten; bei Zweckentfremdung dieser Örtlichkeiten wird gebeten die
Inhalte der vor Ort installierten Automaten zu verwenden und diese im Anschluss zu entsorgen.
Schüler, die das Mobiltelefon dem Kontakt mit ihrem Gegenüber bevorzugen sind selber schuld,
wenn ein sozialer Kontakt dadurch aus bleibt.
Schulbücher und Fachliteratur für Spirituosen, Speis und Trank werden auf Anfrage vom
Schulleiter • Gerdenitsch bereitgestellt.
Wegen erheblicher Unfallgefahren ist das Sitzen auf den Stützmauern, das Rutschen auf
Treppengeländern und das Betreten des Schankbereichs der Schulbar streng untersagt.
Wer Wertgegenstände in der Garderobe hinterlässt, ist bei Verlust selber schuld.
Für Schäden, die ein Schüler mutwillig oder grob fahrlässig verursacht, haften die Erziehungsberechtigten.